Unsere Berufssprachkurse

Drei Frauen sitzen mit offenen Büchern an einem Tisch, lächeln und unterhalten sich mit einer stehenden Frau in einem weißen Hemd, während sie in einem hellen Klassenzimmer ihre beruflichen Sprachkenntnisse verbessern.

Berufssprachkurse A2 bis C1

Sie haben bereits einen Integrationskurs besucht und möchten Ihre Sprachkenntnisse erweitern? Hier finden Sie alle Informationen zu unseren Berufssprachkursen (BSK)

Berufssprachkurse bilden einen wichtigen Baustein zur beruflichen und sozialen Integration. Gemäß den Förderrichtlinien des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bieten wir Berufssprachkurse auf den Niveaustufen A2 bis C1 an. Während die A2- und B1-Kurse Inhalte aus dem Integrationskurs wiederholen und diese um notwendiges berufliches Wissen ergänzen, bildet das Sprachniveau B2 ein höheres Sprachniveau ab. Häufig ist ein B2-Zertifikat die Voraussetzung für bestimmte Berufe oder Ausbildungs- und Studiengänge.

Für wen?

Ein Berufssprachkurs passt zu Ihnen, wenn Sie bereits den Integrationskurs abgeschlossen haben und Ihre Sprachkenntnisse erweitern möchten bzw. dies für Ihre Berufswahl notwendig ist.

Kursstarts

Kursstart A2  

  • Derzeit können wir kein Startdatum nennen, da diese Kurse bis voraussichtlich Jahresende nicht stattfinden werden.
Kursstart B2 mit Kinderbetreuung – ab 03.11.2025
  • Berufssprachkurs B2 (500 U.E.) am Vormittag Hinter der Kirche 34, 47058 Duisburg montags, dienstags, donnerstags und freitags 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr
  • Anmeldung ab 06.10.2025 möglich!
Kursstart B1
  • Derzeit können wir kein Startdatum nennen, da diese Kurse bis voraussichtlich Jahresende nicht stattfinden werden.

Nicht den passenden Kurs gefunden?

Kontaktieren Sie uns gern über unser Anfrageformular oder kommen Sie zu unseren Sprechzeiten, dann suchen wir gemeinsam mit Ihnen den richtigen Kurs.

Anmeldung

Öffnungszeiten:
montags – donnerstags: 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr
mittwochs: 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr

Ort:
Hinter der Kirche 34
47058 Duisburg

Zugang

  • Bestandener Integrationskurs und/oder Deutschsprachkenntnisse auf Niveau A1, A2, B1, B2 oder C1 (gemäß GER)
  • Bei A2/B1-Kursen ist eine vorherige Teilnahme am Integrationskurs Voraussetzung
  • Personen mit Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung
  • Personen im Leistungsbezug nach SGB II (Hartz IV) oder SGB III (Arbeitslosengeld)
  • Azubis bzw. Ausbildungssuchende mit Migrationshintergrund und Bedarf an sprachlicher Qualifizierung
  • Zugewanderte Personen, die das Anerkennungsverfahren für Ihren Berufs- bzw. Ausbildungsabschluss durchlaufen

Zulassung

Für die Zulassung zu einem Berufssprachkurs erhalten Sie i.d.R. eine Teilnahmeberechtigung von dem Jobcenter oder Agentur für Arbeit, sofern Sie Ihr Stundenkontingent im Bereich der Integrationskurse ausgeschöpft haben. Bei den Berufssprachkursen handelt es sich um vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) durchgeführte Sprachkurse. Im Regelfall wird die Teilnahme durch Vorlage einer Teilnahmeberechtigung des Jobcenters bzw. der Agentur für Arbeit finanziert.

Abschluss

Am Ende des Kurses legen Sie die Prüfung „telc Deutschtest für den Beruf“ auf der passenden Niveaustufe A2 bis C1 ab.

Kosten

Personen mit Berechtigungen der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters sind i.d.R. kostenbefreit. Die Teilnahme ist kostenfrei, da die Kurse aus Bundesmitteln finanziert werden. Ausnahme: Beschäftigte müssen einen Kostenbeitrag i.H.v. 50% des Kostenerstattungssatzes leisten.