- Kurse
- Kostenlose Kurse
- Arbeitsbereiche
- Über uns
- Kontakt
- Kursangebote
Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) hat nach § 178 Abs. 1 SGB IX die Aufgabe, die kollektiven und individuellen Interessen schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter behinderter Beschäftigter in Betrieben und Dienststellen zu vertreten.
Insbesondere muss sie darauf achten, dass die zugunsten schwerbehinderten Menschen geltenden Bestimmungen durchgeführt und die dem Arbeitgeber per Gesetz vorgegebenen Pflichten sowie evtl. Inklusionsvereinbarungen (§ 166 SGB IX) eingehalten werden.

Erzieherin
Kita "Kanalstraße"
julia.grodowski@ekir.de
0151/55612475
Als Vertrauensperson der Schwerbehinderten im EBW setze ist mich für die Belange von Menschen mit Schwerbehinderung am Arbeitsplatz ein, um ein respektvolles, inklusives und barrierefreies Arbeitsumfeld zu schaffen.
Mein Ziel ist es, euch zu unterstützen, wenn es um eure Rechte und Bedürfnisse geht. Dies umfasst unter anderem:
Mein Amt unterliegt der Schweigepflicht. Alles, worüber wir reden, bleibt vertraulich und unter uns.
