Für die Kindertagesbetreuung gelten im Rahmen der Corona-Schutzmaßnahmen ab dem 11.01.2021 folgende Regelungen:
Es wird der dringende Appell aufrechterhalten, dass Eltern ihre Kinder, im Sinne der Kontaktvermeidung, wann immer möglich, selber betreuen.
Die Kindertageseinrichtungen bleiben jedoch grundsätzlich geöffnet. Ob Eltern das Angebot in Anspruch nehmen, entscheiden Eltern eigenverantwortlich.
Um die Gruppentrennung umsetzen zu können, wird landesweit der Betreuungsumfang in Kindertageseinrichtungen für jedes Kind um 10 Wochenstunden eingeschränkt. D.h. für Kinder mit 45 Stunden-Betreuung werden 35 Stunden (je maximal 7 Stunden pro Tag) uns für Kinder mit 35 Stunden-Betreuung werden 25 Stunden (je maximal 5 Stunden pro Tag) angeboten.
Die Betreuung in der KiTa wird in festen Gruppensettings stattfinden. Das muss nicht unbedingt die sonst übliche pädagogische Gruppe sein – z.B. werden Geschwisterkinder nach Vorgabe des Ministeriums ab kommender Woche gemeinsam in derselben Gruppe betreut. Um sowohl die Gruppensettings als auch den hiermit einhergehenden Personaleinsatz bestmöglich planen zu können, möchten wir Sie bitten, Ihrer KiTa so rasch wie möglich eine Rückmeldung zu geben, wie der Betreuungsbedarf für Ihre Kinder in den kommenden drei Wochen aussehen wird.
Es gelten die Vorgaben der Coronabetreuungsverordnung, das heißt, zwischen den Erwachsenen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, ist von Erwachsenen eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Geeignete Vorkehrungen zur Hygiene sind zu treffen und die Rückverfolgbarkeit ist sicherzustellen.