Die Landesregierung hat heute entschieden, dass die kommunalen Kindertagesstätten und alle Kindertagespflegen ab Montag, 16. März, bis zum 19. April, die Betreuung einstellen müssen.

Diese Entscheidung trifft auch auf alle Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft des Evangelischen Bildungswerk Duisburg zu.
Diese Entscheidung trifft auch auf alle Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft des Evangelischen Bildungswerk Duisburg zu.
Eine Notbetreuung ist ausschließlich für Kinder vorgesehen, wenn Eltern bzw. Betreuungspersonen eine unentbehrliche Schlüsselperson sind. Die Notbetreuung soll auch erst dann in Anspruch genommen werden, sofern keine anderweitige, private Betreuung möglich ist.

Dieses Angebot gilt ausschließlich für doppelt berufstätige Elternpaare sowie Alleinerziehende in Beschäftigungsverhältnissen folgender Berufsgruppen:

  • Gesundheitsversorgung, Pflege und Behindertenhilfe (bspw. Altenpfleger, Krankenpfleger, Ärzte, Apotheker),

  • Kinder- und Jugendhilfe (bspw. pädagogisches Personal Kitas und im Offenen Ganztag)

  • Öffentliche Sicherheit und Ordnung (bspw. Polizisten, Feuerwehrleute, Ordnungsamtsmitarbeiter)

  • Sicherstellung der öffentlichen Infrastruktur (bspw. Telekommunikation, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung)

  • Lebensmittelversorgung (bspw. Einzelhandel, Logistik)

  • Zentrale staatliche Stellen des Staates (bspw. Justiz, Justizvollzug)

Dieses Angebot kann lediglich in Anspruch genommen werden, wenn beide Elternteile den oben genannten Berufsgruppen angehören, beziehungsweise von Alleinerziehenden, die in oben genannten Berufsgruppen tätig sind.

Betroffene Eltern dieser Berufsgruppen, die die Betreuung nicht anderweitig organisieren können, müssen das unten angehängte Formular durch ihre Arbeitgeber ausfüllen lassen und in der jeweiligen Kindertageseinrichtung einreichen.

Das Evangelische Bildungswerk Duisburg bittet alle Eltern für die Notwendigkeit dieser Maßnahmen um Verständnis, da sie zur Eindämmung der Ausbreitung der durch das Corona-Virus ausgelösten Krankheit Covid-19 in Duisburg dienen.

Zum Schluss nochmals der Appell an die doppelt berufstätigen Elternpaare sowie Alleinerziehende der o.g. Berufsgruppen wirklich nur die Kinder in Notgruppen zu bringen, die keine andere Betreuungsmöglichkeit haben.

Sobald weitergehende Informationen vorliegen, werden wir diese an alle Betroffenen weitergeben.

 

Dr. Marcel Fischell
Geschäftsführer