zur Vermeidung der Verbreitung von SARS-CoV-2

Allgemeine Bestimmungen

  • Grundsätzlich gilt im Krankheitsfall ein Betretungsverbot der Gebäude des Evangelischen Bildungswerkes Duisburg.
  • Beim Betreten der Einrichtungen/Gebäude sind grundsätzlich die Hände zu waschen oder zu desinfizieren. Hierfür ist im Eingang ein Desinfektionsspender aufgestellt.
  • Direkter körperlicher Kontakt ist strikt untersagt (z.B. Händeschütteln etc).
  • Es gilt darauf zu achten, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern eingehalten wird.
  • Alle von Personen genutzten Räume sind mehrmals täglich durch Querlüftung – also ein vollständig geöffnetes Fenster zu lüften.
  • Im Gebäude müssen alle Personen auf dem Weg zu ihrem Kursraum eine Nase-Mund-Maske tragen.
  • Der Aufenthalt im gesamten Gebäude ist externen Besuchern nur bei entsprechendem Zweck (Kursbesuch, Anmeldegespräch oder ähnliches) gestattet. Das Gebäude ist unmittelbar nach Erledigung zu verlassen.
  • In der Eingangshalle dürfen sich maximal drei Personen aufhalten. Das Warten in diesem Raum bspw. für die Anmeldung ist untersagt.
  • Die Anmeldung darf jeweils nur von einer (externen) Person betreten werden. Der Eintritt in die Anmeldung darf nur nach Aufforderung erfolgen. Der Geldtausch in der Anmeldung ist bis auf Weiteres nicht mehr möglich.
  • Der Aufenthalt im Foyer (vor dem Saal) ist nur zum Warten für die Anmeldung erlaubt. Hierbei sind die entsprechenden Abstände einzuhalten. Sitzgelegenheiten dürfen nicht verschoben werden.
  • Die Toiletten im Foyer sind nur einzeln zu benutzen. Die Behindertentoilette bleibt den Mitarbeitenden vorbehalten. Eine Nutzung ist auf Anfrage möglich.
  • Der Umkleideraum des Gymnastikraums bleibt verschlossen. Zum Sportkurs müssen die Teilnehmenden umgezogen erscheinen.
  • Für die Sport- und Yogakurse müssen die Matten selber mitgebracht werden
  • Den Aufzug nur bei dringendem Bedarf nutzen und immer nur von einer Person/Familie.
  • Eine Verpflegung für Kursteilnehmende wird bis auf weiteres nicht mehr angeboten. Wasser wird weiterhin in Flaschen ausgegeben. Warme Getränke können am Kaffeeautomaten bezogen werden. Die Gläser und Tassen werden nach Gebrauch in der Spülmaschine bei mindestens 60 °C gereinigt.
  • Nach der Nutzung der Räume im Haus der Familie (Hinter der Kirche 34 und 37) sind diese von der Hausverwaltung sofort zu reinigen (Tische und andere Ablageflächen).